GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG, M&A
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung von Gesellschaftsverträgen. Bis zur Eintragung in das Handelsregister. In Deutschland und in der Türkei.
Eine Investition in der Türkei erfordert nicht immer, aber oft die Gründung einer Niederlassung in der Türkei. Die Wahl der richtigen Niederlassungsform hängt von der Zielsetzung ab. In Frage kommen die Formen des Verbindungsbüros, der unselbstständigen Niederlassung und einer türkischen GmbH oder Aktiengesellschaft. Andere Gesellschaftsformen sind in der Regel nicht zu empfehlen, weil sie u.U. aufenthaltsrechtliche oder berufsrechtliche Komplikationen mit sich bringen.
Bei professioneller Vorbereitung dauert die Gründung einer türkischen Kapitalgesellschaft nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen nur wenige Tage. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihres Einstiegs in das Rechts- und Wirtschaftsleben in der Türkei. Unsere eigene Beratungsgesellschaft RUMPF CONSULTING in Istanbul unterstützt unsere Mandanten in allen praktischen Fragen mit höchster Kompetenz und Einsatzbereitschaft.
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Auch in Deutschland unterstützen wir unsere Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, von der Beratung bis zur notariellen Beurkundung.