ERMITTELN - KLAGEN - VOLLSTRECKEN

Die Beitreibung von Forderungen in Deutschland gehört zu unseren selbstverständlichen Aufgaben und Kompetenzen. Besonderer Erfahrung bedarf die Beitreibung von Forderungen in der Türkei.

Wer sich einen deutschen Titel geholt, also ein rechtskräftiges Urteil eines deutschen Gerichts gegen einen Gegner mit Vermögen in der Türkei verschafft hat, kann sich das deutsche Urteil in der Türkei anerkennen oder für vollstreckbar erklären lassen. Dann ist der Weg in die türkische Zwangsvollstreckung frei.

Das türkische Zwangsvollstreckungsrecht richtig genutzt bietet ähnliche Aussicht auf Erfolg wie in Deutschland.

Wer noch nicht über einen deutschen Titel verfügt, sollte sich überlegen, direkt in der Türkei zu klagen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gegner über Vermögen nur in der Türkei verfügt. Auch wenn türkische Gerichtsverfahren länger dauern als in Deutschland – in der Praxis ist der Weg über den deutschen Titel nicht schneller, sondern unter Umständen sogar langsamer.

In allen Fällen sollte man aber bereits vor Einleitung eines Verfahrens wissen, ob und wo der Schuldner Vermögen hat, auf das man ggf. in einem Arrestverfahren schon frühzeitig zugreifen kann.



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