NACHFOLGEREGELUNG & VERMÖGENSÜBERGABE

Die Zahl “deutsch-türkischer” Erbfälle nimmt derzeit zu. Probleme tauchen vor allem dann auf, wenn es um Deutsche mit Grundbesitz in der Türkei, türkische Staatsangehörige, Doppelstaater oder ehemalige türkische Staatsangehörige geht. Hier muss der beratende oder prozessierende Rechtsanwalt bereit und in der Lage sein, sich sowohl in der deutschen als auch in der türkischen Rechtsordnung zu bewegen, deutsches und türkisches Erbrecht miteinander in Einklang zu bringen. Er muss ein Gefühl für die Besonderheiten entwickeln, die infolge des grenzüberschreitenden Charakters des Sachverhalts entstehen. Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen einer geordneten Vermögensübergabe und Nachfolgeregelung. Sowohl transnational (insbesondere Deutschland und Türkei), als auch nur in Deutschland oder nur für die Türkei.



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